Wenn Sie Informationen über eine Gewerbeanmeldung suchen oder eine Gewerbeauskunft von einem Gewerbeamt über ein gewerbliches Unternehmen einholen wollen, dann sind Sie auf der richtigen Seite gelandet: Gewerbeauskunft.com beleuchtet die wichtigsten Aspekte zu den Themen Gewerbeauskünfte, Gewerbeämter, Kosten und Unterlagen. Zudem wird geklärt, ob und welche Daten Sie bekommen können.
Eine Gewerbeauskunft ist die Auskunft eines Gewerbeamtes aus dem Gewerberegister - dem Register, in dem alle Gewerbebetriebe eines Verwaltungsbezirks registriert sind und sein müssen. Die Gewerbeauskunft wird nur auf Antrag, und nur bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse erteilt. Dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn der Auskunfbegehrende Rechtsansprüche gegenüber dem Gewerbebetrieb geltend machen möchte. Wenn das schutzwürdige Interesse des Gewerbebetriebes überwiegt, kann eine Gewerbeauskunft auch verweigert werden.
Um eine Gewerbeauskunft zu bekommen, muss ein Antrag auf Gewerbeauskunft an das zuständige Gewerbeamt gestellt werden. Dies hat schriftlich zu geschehen, kann teilweise aber auch schon per E-Mail beantragt werden. Telefonische Anträge oder Anfragen werden nicht entgegengenommen. Der Antrag auf Gewerbeauskunft muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Familienname, Firmennahme (wenn vorhanden), Anschrift, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Vorgangsnummer, Geschäftszeichen, Name der gesuchten Person bzw. Firma, Anschrift der gesuchten Person oder Firma und Grund für das Auskunftsersuchen. Fehlende Angaben führen in den meisten Fällen dazu, das eine Anfrage nicht beantwortet werden kann.
Das Amt überprüft dann, ob und welches berechtigte Interesse des Antragstellers an einer Auskunft über einen bestimmten Gewerbebtrieb besteht. Besteht diese berechtigte Interesse nicht, wird der Antrag abgelehnt. Besteht ein berechtigtes Interesse, wird entweder eine einfache Auskunft (bei nur berechtigtem Intereesse) mit Name, Betriebsanschrift und angemeldeter bzw. angezeigter Tätigkeit - oder, bei nachweislichem rechtlichen Interesse, z.B. Mahnbescheid, eine erweitere Auskunft mit weiteren Informationen gegeben. Ablehnng, einfach Auskunft und erweiterte Auskunft sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind von Kommune zu Kommune verschieden. Auch eine Gewerbe-Meldebescheinigung erhält der Gewerbetreibende übrigens nur auf Antrag und gegen Gebühr.
Mit einer Gewerbeauskunft kann man nur eine Auskunft über die Gewebetriebe in einem bestimmten Verwaltungsbezirk bekommen. Gewerbetriebe sind alls Betriebe und Tätigkeiten, deren Ausübung mit einer Gewinnabsicht verbunden ist. Freiberufler und Betriebe der sogenannten Urproduktion (landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Fischzüchtereien) sind von der Meldepflicht befreit. Auskünfte über solche Betriebe sind mit einer Gewerbeauskunft also nicht zu bekommen.